Nach dem dreiwöchigen Urlaub des Bauaufsichtsbeamten, hat dieser sich heute mit dem Vermesser in Verbindung gesetzt und die Genehmigung des neuen Teilungsantrag in Aussicht gestellt.
Was er nur noch benötigt ist eine Bestätigung, dass der Abstellraum der angebaut am Haupthaus des Schwiegervaters steht, auch wirklich nur als solcher genutzt wird. Einem Bauantrag aus dem Jahr 1992 nach, sollte hier mal ein Durchbruch vom Haupthaus entstehen um diesen als Hobbyraum nutzen zu können. Dieser Durchbruch ist allerdings nie durchgeführt worden.
Wäre der Abstellraum mit einer Öffnung mit dem Haupthaus verbunden, würde dieser als Privilegiertes Gebäude angesehen, was freie Abstandsflächen von mindestens 3m zu allen Seiten vorweisen muss.
Die Teilungsvermessung wird nun in der kommenden Woche nach diesem Teilungsantrag durchgeführt und es kann endlich weiter gehen.