Sehr verspätet sind wir nun dazu gekommen die Notariellen Urkunden zur Grundbuchänderung zu unterzeichnen.
Da ich hier nicht ins Detail gehen mag, möchte ich doch als Tipp mitgeben, nicht alles was Notare einem mitteilen als endgültig zu akzeptieren. Ist man mit Auskünften nicht vollkommen zufrieden, lohnt sich der Gang zum Anwalt und die Selbsterkundigung in Rechtsforen um sich nach rechtlichen alternativen zu erkundigen. Am Ende kann sich selbst der „unparteiische“ Notar als ziemlich eigennützig entpuppen.
So haben wir nach mehreren Wochen Verzögerung, die wir versuchten den Notariellen „Empfehlungen“ nachzukommen und scheiterten, doch noch einen Weg gefunden. Dieser wurde vom Notar selbst nie in Betracht gezogen, obwohl er uns nach Konfrontation mit unseren rechtlichen Erkundigungen direkt zu gestand von dieser Möglichkeit zu wissen. Das hat nun sehr viel Zeit gekostet, aber am Ende sogar fast die Hälfte der Notargebühren eingespart. Ob hier ein Zusammenhang besteht….?
Man soll ja nur nach vorne blicken und so freuen wir uns jetzt endlich den Termin zur Unterzeichnung des Bauwerksvertrags machen zu können.
Jetzt wird bei der Bank, die noch die Grundschuld für unser geteiltes Grundstück hält, die Grundpfandfreigabe beantragt. Mündlich wurde uns hier aber schon zugesagt dass der Wert des anderen Teilstücks ausreichend ist um die Grundschuld weiterhin alleine tragen zu können.
Nach Eingang der Freigabe wird die Grundbuchänderung durch den Notar veranlasst und unser Grundstück von allen alten Grundschulden befreit.
Das ermöglicht dann unserer Finanzierenden Bank ihre Grundschuld eintragen zu lassen um eine Sicherheit für die Finanzierung zu erhalten.