Teilung pausiert wegen fehlenden Brandschutzabständen

Das Gespräch bei der Bauaufsicht hat nun sicher ergeben, dass wir die Teilung wie es bislang geplant war so nicht durchführen können, da dadurch keine ausreichenden Abstandsflächen für den Brandschutz eingehalten werden können durch den geplanten Bau.

Jede Wand mit Öffnung muss mindestens 2.50m Abstand zu anderen Gebäuden einhalten die auf anderen Grundstücken stehen. Da wir auf der nach vorne liegenden Seite 1.5 Etagen mit Fenstern haben, sind es sogar 5m die als Abstand eingehalten werden müssen (Rote Fläche auf dem Bild). Da ist leider der Abstellraum mit einer Überschneidung von knapp einem Meter im Weg.

20140628_teilung_brandschutzabstand

Das Gebäude nach hinten setzen ist nicht möglich, da wir bei der aktuellen Planung bereits auf eine Bautiefe von 34.5m von der Straße kommen. Da kein Bebauungsplan vorliegt in der Straße, gilt eine Orientierung an den anderen Grundstücken der Straße für die Bebauung. Hier ist nur ein Hausbesitzer, der ein Gebäude gebaut hat, dass ca. 35m in das Grundstück rein ragt. Das Bauamt wird bei Einreichung des Bauantrags also nichts genehmigen, dass diese Grenze überschreitet.

Das kommt überraschend, da wir ja bereits einen Termin bei der Bauinfo der Stadt Aachen wahrgenommen haben und man uns dort nach Sichtung eines Entwurfsplans mitteilte, dass es keine Probleme mit Brandschutzrichtlinien geben wird.

Die Bauaufsicht wird jetzt die Frist für Klärung des Teilungsauftrags um 2 Monate verlängern. Ich habe bereits mit Town & Country Kontakt aufgenommen, da laut Bauaufsicht die Möglichkeit hier einen Weg der Durchführung zu suchen, Architekten Aufgabe sei.

Nächsten Mittwoch wurde ein Termin angesetzt, bei dem der Architekt von Town & Country sich zusammen mit uns bei der Bauinfo Aachen in der Brandschutzabteilung treffen wird, um etwas auszuarbeiten.

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Kommentare

Teilung pausiert wegen fehlenden Brandschutzabständen — 4 Kommentare

  1. Tja, was soll man sagen.
    Architekten, denen müsst ihr es ganz langsam erklären, denn die haben Studiert. Unserer wollte das Haus 85 cm höher setzen damit wir vernünftig in den Kanal konnten. Wir haben es so gelöst das wie auf dem Grundstück meiner Schwiegereltern an den Kanal gegangen sind.

    so wird ein Stein nach dem anderen den Bauherren in den Weg gelegt.
    Das ist bestimmt auch noch nicht das letzte Hindernis.

    • Der Architekt von T&C war, zu seiner Verteidigung, bisher noch gar nicht involviert in die Planungen der Grundstücksvorbereitung und kann jetzt zeigen was er kann.
      Was uns allerdings gegen den Strich geht, ist dass weder Aachener Bauinfo noch Teilungsingenieur anhand der Vorplanungen diese „Kleinigkeit“ übersehen konnten. Wenn man sich ausschließlich mit so was beruflich beschäftigt, sollte diese Feststellung doch direkt machbar sein.

      • Alle „diese Fachleute“ lernen nur am grünen Tisch. D.h. nur Theorie und keine Praxis. Was juckt es Vermesser ob das so überhaupt zulässig ist? „Ich kann ja noch ein paar mal vorbeikommen und neu messen. Das bringt dann ordentlich Kohle“

  2. P.S. Ich hab gelesen das ihr KFW70 haben wollt. Achtet bei der Unterzeichnung des Bauvertrags das das auch im Bauvertrag steht. Sonst kommen Mehrkosten von ca. 1500 € auf euch zu wegen der höheren Dämm kosten. Wir haben auch KFW 70 und haben uns für den 30er Portenbetonstein endschieden, dadurch brauchen wir keinen Styropor an der Aussen Fassade anbringen und es ist kosten günstiger.

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